Sicherheitsausrüstung
Mann über Bord – der Albtraum eines jeden Boot Fahrers! Die Gefahr ins Wasser zu fallen besteht immer. Stehst ist dabei das größte Problem, die über Bord gegangene Person wiederzufinden und wenn das gelungen ist – schnell zurück an Bord zu bekommen. Vergangene Tests von Sicherheitsequipment haben gezeigt, dass es in solch einem Notfall wichtig ist, die passende Ausrüstung an Bord zu haben. Denn eine sichere Ausrüstung an Bord ist somit DAS wichtigste und sollte keines falls auf die leichte Schulter genommen werden. Im Sinne guter Seemannschaft ist das Mitführen einer dem befahrenen Gebiet entsprechenden Ausrüstung eigentlich selbstverständlich. Im Ernst Fall kann dies Leben retten und abgesehen von Bußgeldern können fahrlässige Unterlassungen auch zu Regressforderungen von Versicherungen führen. Natürlich gib auch hier wieder sehr vieles was beachtet werden muss. Die notwendige Ausstattung an Sicherheitsausrüstung hängt dabei von der Anzahl der Personen an Bord, sowie der Größe des Schiffes ab. Für ein kleines Motorboot brauch man eine andere Ausstattung als für eine große Yacht, mit der man die Weltmeere bereist. In Deutschland gibt es im privaten Nutzungsbereich keine gesetzlichen Vorschriften bezüglich der mitführenden Sicherheitsausrüstung. Es werden lediglich Empfehlungen bzw. Richtlinien ausgesprochen, dies geschieht durch den DSV (Deutscher Schwimm- Verband) oder dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Bitte beachten Sie, dass in anderen Ländern andere Sicherheitsvorschriften gelten und Sie gesetzlich dazu verpflichtet sein können, ausreichende Sicherheitsausrüstung an Bord zu haben. Die erforderliche Sicherheitsausrüstung auf Sportbooten ist vom Staat, in dem es registriert ist, vorgeschrieben. Die Vorschriften sind meistens von den zu befahrenden Gewässern (Binnenseen, Küstengebiete, Hochsee) und der Größe des Schiffes abhängig. In der gewerblichen Personenbeförderung gelten diese Richtlinien mitunter als gesetzliche Vorschrift. Also z. B. für Charterfahrten. In den SOLAS-Vorschriften, die hauptsächlich für die Berufsschifffahrt gelten, finden sich im Kapitel V einige Punkte, die für Schiffe beliebiger Größe international gelten.
Empfohlene Mindestsicherheitseinrichtung
- Ohnmachtssichere Rettungsweste für jede Person
- Kompass
- Lenzpumpen (zwei Systeme von 5 bzw. 6 m³/h Leistung, davon eine handbetrieben)
- Pütz
- Eimer, Ölfass
- Bootshaken
- Taschenlampe
- Fernglas
- Feuerlöscher
- Anker
- Schleppleine
- Signalhorn
- Rettungsring mit Wurfleine
- Notsignale
- Sturmstreichhölzer
- Erste-Hilfe-Kasten
- Rundfunkempfänger
- Seekarten
- Seebücher
Neben der Sicherheitsausrüstung bieten wir in unserem Shop auch Navigationsausrüstung an.
Diese und weitere Ausrüstung finden Sie in unserem Shop. Gerne beraten wir Sie auch telefonisch oder per Mail.





